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19 May 2022
Academic publication
austria

Erfolgshaftung im VbVG bei Entscheidungsträgertaten?

In § 3 VbVG sind die Voraussetzungen festgelegt, nach denen eine Straftat einem Verband zuzurechnen ist, wobei dies nach wie vor Gegenstand von Kontroversen ist. Der nachstehende Beitrag ist im Rahmen des ecolex-Schwerpunkts "Apropos Korruption …" erschienen und untersucht, wann Verbände für Taten ihrer Entscheidungsträger haften.

Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.

authors: Klara Kiehl, Katharina Mydza and Michael Lindtner
reference: ecolex 2022/231

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