You will be redirected to the website of our parent company, Schönherr Rechtsanwälte GmbH : www.schoenherr.eu
In § 3 VbVG sind die Voraussetzungen festgelegt, nach denen eine Straftat einem Verband zuzurechnen ist, wobei dies nach wie vor Gegenstand von Kontroversen ist. Der nachstehende Beitrag ist im Rahmen des ecolex-Schwerpunkts "Apropos Korruption …" erschienen und untersucht, wann Verbände für Taten ihrer Entscheidungsträger haften.
Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.
authors: Klara Kiehl, Katharina Mydza and Michael Lindtner
reference: ecolex 2022/231