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Das neue Genossenschaftsspaltungsgesetz im Überblick
Seit 1.1.2019 ist das Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) in Kraft. Damit können Genossenschaften neben der schon bisher bestehenden Möglichkeit einer Verschmelzung nach dem Genossenschaftsverschmelzungsgesetz (GenVG) Teile ihres Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Spaltung übertragen. Dieser Beitrag stellt den Ablauf der Genossenschaftsspaltung im Detail dar und greift als Sonderthemen die Rolle des Revisors sowie die Umsetzung eines wirksamen Gläubigerschutzes auf. Dabei wird auch auf die Besonderheiten der Kreditgenossenschaftsspaltung eingegangen.
Der vollständige Artikel ist hier zu finden.
Co-Autor: Zurab Simonishvili
Manuel
Ritt-Huemer
Counsel
austria vienna