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Drohnen werden zunehmend häufig und vielseitig im Luftraum operiert. Der Unionsgesetzgeber hat auf den EU-Harmonisierungsbedarf für zivile unbemannte Luftfahrzeuge mit der VO (EU) 2018/1139 reagiert. In Zusammenschau mit deren tertiärrechtlichen Ausführungen muss das österr Luftfahrtrecht ab 1. 7. 2020 mit den unionsrechtlichen Anforderungen für die drei neuen uLFZ-Kategorien übereinstimmen. Eine umfassende Luftfahrtgesetz-Nov scheint unausweichlich.
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