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TechnologyLegal

thinktank technologylegal – building the future

Nach zahlreichen gemeinsamen Projekten und Veranstaltungen zu aktuellen Themen im Technologie-Regulierungsbereich hat Schönherr, in Gemeinschaft mit der Universität Wien, den öffentlich-rechtlichen und transdisziplinären "thinktank technologylegal – building the future" ins Leben gerufen. Im Rahmen des ThinkTanks werden neue technologische Konzepte und Businessmodelle im Kontext ihres – oftmals ebenso neuen – regulatorischen Rahmens erforscht. Der ThinkTank führt Lehre, Wissenschaft und Praxis zusammen und bietet eine Plattform zum Gedankenaustausch und zur Entwicklung neuer Ideen.

Disruptive Technologien wie Blockchain, Internet of Things, Autonomous Driving, Smart Home/Smart City, Drohnen, Cyber Security, Human Engineering und Artificial Intelligence lassen sich vielfach (noch) nicht in klassisch-juristische Kategorien “pressen”. Es gilt, diese Themen mit Offenheit und Neugierde aus allen Blickwinkeln zu analysieren und juristisch einzuordnen sowie auf kreative Weise Rechtsentwicklung zu betreiben.

Kaum irgendwo ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis derart wesentlich wie bei neuen Technologien. Die Wirtschaft ist mit tiefgreifenden technologischen Veränderungen konfrontiert; Rechtspraxis und Rechtsentwicklung können dem kaum folgen. Vor diesem Hintergrund entstand die Kooperation der Universität Wien und Schönherr Rechtsanwälte, die in der Gründung des ThinkTanks "technologylegal – building the future" mündete. Ziel ist es, an vorderster Front der aktuellen Veränderungen zu stehen und einerseits die Forschung und Rechtsentwicklung mitzugestalten, andererseits der Praxis mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Aus unserer Sicht ist es für die juristische Bewältigung disruptiver, innovativer Phänomene essentiell, einer zunehmenden Überregulierung kritisch zu begegnen. Sinnvoller scheint es, den Weg der “smart regulation” zu gehen. Aus verschiedenen Gründen sollte darauf geachtet werden, dass innovativen technischen Entwicklungen genügend Raum bleibt, sich zu entfalten. Zusätzliche Regulierungen sollten mit Bedacht erfolgen, weil sie diese Freiheit tendenziell einengen.

Neue Technologien sollten nicht per se als Anlass für stets neue Regelungskonzepte genommen werden. Schließlich birgt jeder neue Ansatz das Risiko eines Systembruchs. Zweckmäßiger erscheint es, sorgfältig zu prüfen, ob auf Basis der bestehenden Normen und behutsamer Fortentwicklung das Auslangen gefunden werden kann. Dies würde nicht nur helfen besagte Systembrüche zu vermeiden, sondern auch einer besseren Übersichtlichkeit der Rechtsordnung und einer Eingliederung in ein globales Gefüge dienen.

 

Die folgenden Themenbereiche werden aktuell im ThinkTank schwerpunktmäßig behandelt:

 

Digital assets (wie zB Kryptowährungen):

Das vergangene Jahrzehnt hat Raum für irreversible Veränderungen geschaffen. Bitcoin hat mehrere Marktzyklen durchlaufen, einen Sekundärmarkt mit über 2.000 Altcoins hervorgebracht und den Grundstein für eine aufstrebende DLT-Industrie gelegt, die nicht nur Milliarden Menschen weltweit durch Schaffung bislang nicht vorhandener Finanzinfrastruktur aus ihrer Armut zu befreien strebt. Ungeachtet der positiven Implikationen fanden Crypto-Assets (Bitcoin, Ethereum usw) ihren praktischen Einsatz in rechtlich nicht abgesicherten Bereichen. Zugleich gilt es den damit verbundenen Gefahren zu begegnen. Über Kryptowährungen hinaus hat die DLT-Industrie zahlreiche weitere Anwendungsfälle von digital assets – ein neues “Internet of Value” – geschaffen.

Der ThinkTank technologylegal setzt sich aktiv für die Wissensvermittlung im Bereich digital assets (ua Kryptowährungen) ein. Neben zahlreichen Veröffentlichungen in juristischen Zeitschriften gibt es regelmäßige Veranstaltungen vor großem Auditorium (live und online).

 

Distributed Ledger Technologien – Anwendungsfälle in der Praxis:

Während Kryptowährungen zuletzt ein wenig in den Hintergrund getreten sind, ist die Blockchain zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Die Blockchain ist revolutionär, weil sie es Fremden ermöglicht, sicher und ohne vertrauenswürdige Drittpartei miteinander geschäftlich zu interagieren. Sinnbildlich spricht man vom “Trust-less Trust”, weil die Notwendigkeit von Vertrauen durch die Bereitstellung gleicher und allgemein zugänglicher Informationen ersetzt wird. So einfach dies klingt, umso größer sind die technischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen.

Schönherr und die Universität Wien möchten diese Entwicklung mit der Ausarbeitung innovationsfördernder rechtlicher Lösungen proaktiv vorantreiben. Auch in diesem Zusammenhang wurden bereits einige ecolex-Schwerpunkte gestaltet und Events – bspw zur Vereinbarkeit der Transparenz von Distributed Ledger Technologien mit der DSGVO und zu Herausforderungen im Kapitalmarkt – abgehalten.

 

Autonomes Fahren:

Automatisiert oder autonom – mit diesen Begriffen unterscheidet man zwei Entwicklungsstufen beim selbstfahrenden Auto. Die heutigen Assistenz- und teilautomatisierten Systeme unterstützen den Fahrer, aber sie ersetzen ihn nicht. Dazu gehören beispielsweise der Stop&Go Pilot oder der aktive Spurwechsel-Assistent. Autonome Systeme gehen in zukünftigen Autos einen Schritt weiter: Der Fahrer wird zum Passagier.

Unser Beitrag: Der Unterschied zwischen automatisiertem und autonomem Fahren ist auch juristisch von Bedeutung und wird im Rahmen unseres ThinkTanks von verschiedenen Seiten beleuchtet. Damit werden technische Forschungsprojekte und industrielle Nutzungen vorbereitet und unterstützt.

 

Drohnen:

Ferngesteuerte, automatisierte oder gar autonom fliegende Drohnen werden unsere Welt verändern. Ihr Einsatzgebiet reicht von Katastrophenbekämpfung (Brandbekämpfung, Hochwasserbeobachtung, Vermisstensuche) bis Behördenunterstützung (Polizeieinsätze und Grenzschutz), von kommerziellen Dienstleistungen (verschiedenste Kartierungen, Monitoring von Infrastrukturen wie Brücken, Eisenbahnlinien und Pipelines, Filmaufnahmen) bis zu Überwachungen (behördlich ebenso wie privat); vom Einsatz für militärische oder terroristische/verbrecherische Zwecke ganz zu schweigen. Vor allem aber könnten sie das Transportwesen revolutionieren: Von Paketzustellungen bis Personentransporten ist alles möglich; dies auch automatisiert oder autonom.

Unser Beitrag: Drohnen berühren zahlreiche öffentlich-rechtliche Rechtsbereiche: Datenschutz/Persönlichkeitsschutz, Luftfahrtrecht, Verkehrsrecht, Planungsrecht, Lärmschutz, uvm. Der ThinkTank technologylegal befasst sich mit den neuen Fragestellungen in mehreren Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften sowie in Veranstaltungen.

Innovative Geschäftsmodelle:

Fahrtenvermittlungsdienste wie Uber, die mit überkommenen Regelungen sowie einer Taxilobby zu kämpfen haben. Ähnliches gilt für andere Dienste der “shared economy” (wie zB Airbnb).

Unser Beitrag: Neben Veranstaltungen zum Thema auch die Ausarbeitung einer 50 Seiten umfassenden Studie, die das digitale Konzept grundlegend analysierte sowie Unsicherheiten und Missstände bei der juristischen Behandlung von Fahrdienstvermittlern identifizierte.

E-Gaming:

eSports rücken in den Mainstream. Die immense Popularität von Survival-Spielen wie Fortnite, wachsende Preispools für eSport-Turniere, der Aufstieg des Livestreamings und die Verbesserung der Infrastruktur für Profi-Ligen haben den Weg für eSports geebnet, bis 2022 rund 300 Millionen Zuschauer zu erreichen, was dem heutigen NFL-Zus­chauerniveau entspricht. eSports wird aus Spieleherstellersicht nicht nur dazu beitragen, die Reichweite und das Engagement der Zielgruppe zu erhöhen, sondern auch die direkten Einnahmen durch etablierte Ligen zu steigern.

Unser Beitrag: Wir haben ein bestehendes Momentum für das breitere eSports-Ökosystem – einschließlich Online-Videoplattformen, Hardwarehersteller (Kern und Peripherie) und Chiphersteller – erkannt. Neben der Publikation von ecolex-Specials, haben bereits diverse eSports-Veranstaltungen stattgefunden. Aufgrund der hohen Relevanz ist auch hier ein Event zu datenschutzrechtlichen Aspekten bei Online-Spielen in Planung.

Artificial Intelligence:

Die neuesten Fortschritte und Entwicklungen im Bereich des “maschinellen Lernens” führen derzeit zu einem medialen Hype rund um das Thema der künstlichen Intelligenz (KI), dh Artificial Intelligence (AI) . Die Grundkonzepte von maschinellem Lernen sind seit vielen Jahren bekannt. Bereits im Jahr 1959 führte Arthur Samuel, einer der führenden Köpfe im Bereich Künstlicher Intelligenz, den Begriff “Machine Learning” ein: als Entwicklung von Algorithmen, die von Daten lernen und auf Basis des Gelernten Vorhersagen machen.

Unser Beitrag: Die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion bei dem internationalen Event “When Blockchain meets AI” in Rumänien ist nur eine von vielen Veranstaltungen, an der wir wissensvermittelnd teilnahmen. Neben dem juristischen Know-how sind selbstverständlich zahlreiche Einblicke in konkrete Projekte aus der Wirtschaft essentiell, um die juristischen Herausforderungen zu identifizieren und Lösungen zu etablieren.

Revolution in der Gen-Chirurgie:

CRISPR/Cas9 – dieses merkwürdige Kürzel steht für ein neues Verfahren, um DNA-Bausteine im Erbgut zu verändern, so einfach und präzise, wie es bis vor kurzem unvorstellbar war. Obwohl es aus Bakterien stammt, funktioniert diese “Gen-Schere” in nahezu allen lebenden Zellen und Organismen. Sie verspricht neue Möglichkeiten gegen Aids, Krebs und eine Reihe von Erbkrankheiten – aber auch bei der Züchtung von Pflanzen und Tieren. Doch wie so oft bei technischen und biologischen Innovationen: Europa tut sich schwer damit, bestehende Chancen zu nutzen.

Unser Beitrag: Der ThinkTank technologylegal wird dabei helfen, diese Veränderungen rechtlich begreifbar zu machen. Aufbauend auf dem fundierten Wissen im Gentechnikrecht sollen offene Fragen identifiziert werden, die sich in diesem Zusammenhang stellen und ein lösungsorientierter Ansatz verfolgt werden.

Die Welt sieht sich aufgrund der Digitalisierung und neuer Technologien mit völlig neuen Herausforderungen konfrontiert, die wir gerne annehmen.

 

Gründungsväter des ThinkTank technologylegal sind Christian Schmelz und Christian Piska. Wir sind beide leidenschaftliche juristische Vordenker mit profunden Technikkenntnissen und unerschöpflicher Wissbegierde.

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Christian Schmelz

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