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In der „Lock-Down-Phase“ kam die Verwaltung über mehrere Wochen im März und April 2020 nahezu vollständig zum Erliegen.
In der „Lockerungsphase“ sollen Verfahrenserleichterungen einerseits zur Aufarbeitung des Aktenrückstaus und andererseits zum Schutz der Gesundheit beitragen. Allerdings bergen die entsprechenden Vorschriften auch Potenzial für Verfahrensver-zögerungen. Christoph Cudlik und Andreas Lopatka geben einen Überblick in ihrem Artikel „Amtshandlungen in der COVID-19-Lockerungsphase" in ecolex 07/2020.
Der vollständige Artikel ist hier zu finden.
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