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06 May 2026
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austria

Auslegung der ÖNORM B 2110 am Beispiel des Vorbehalts bei Schlusszahlungen

Veröffentlicht in "Recht der Wirtschaft", 10.04.2026

In ihrem Beitrag „Auslegung der ÖNORM B 2110 am Beispiel des Vorbehalts bei Schlusszahlungen“, veröffentlicht im Magazin "Recht der Wirtschaft", analysieren die Experten Franziska Oczlon und Leo Seidl aktuelle Entwicklungen zur Auslegung der ÖNORM B 2110 der österreichischen Bauvertragspraxis.

Im Fokus stehen zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2025 (5 Ob 54/25i und 1 Ob 88/25k), die Anlass geben, zentrale Mechanismen der ÖNORM B 2110 – insbesondere das Vorbehaltsregime bei Schlusszahlungen – für die Vertragspraxis zu präzisieren. Die Autor:innen ordnen die Kernaussagen dieser Judikatur ein und stellen sie in den Kontext der gefestigten Rechtsprechung, die die Risikoverteilung, Nachtragsmechanik und Zahlungsabwicklung in Bauverträgen maßgeblich prägt.

Den ganzen Beitrag finden Sie hier: https://lesen.lexisnexis.at/_/auslegung-der-oenorm-b-2110-am-beispiel-des-vorbehalts-bei-schlu/artikel/rdw/2026/4/RdW_2026_04_182.html

Autor:innen: Franziska Oczlon, Leo Seidl

Franziska
Oczlon

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