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Die Verwertung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen kann für Unternehmen existenzbedrohend sein. Die größte Gefahr droht in der Praxis nicht durch Betriebsspionage, sondern durch das (Fehl-)Verhalten von Geheimnisträgern im Kreise der eigenen Arbeitnehmerinnen. Hat die Umsetzung der GeschäftsgeheimnisRL Veränderungen hinsichtlich der Verwertung von Geschäftsgeheimnissen durch ehemalige Arbeitnehmerinnen gebracht? Macht es rechtlich einen Unterschied, ob eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterfertigt wurde?
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