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NFTs, „Non-Fungible Tokens“, können einen Eigentümer einer Wallet als den Eigentümer eines Tokens und damit eines Kunstwerks ausweisen. Auch bei Immobilien ist es besonders essenziell, dass ein Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist.
Den spannenden Fragen, ob NFTs aber noch mehr können und wozu man Dinge, Assets, „tokenisieren“ sollte, geht Schönherr-Partner Constantin Benes im Rahmen des aktuellen ecolex-Schwerpunkts NFT-Hype im Selbstversuch nach.
Der Beitrag ist hier zu finden.
author: Constantin Benes
reference: ecolex 2021/326
Constantin
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