You will be redirected to the website of our parent company, Schönherr Rechtsanwälte GmbH: www.schoenherr.eu
Die Europäische Kommission hat die EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren erneut angepasst. Nach der letzten Anhebung im November 2023 (in Kraft seit dem 01.01.2024) erfolgt nun turnusgemäß die nächste zweijährliche Aktualisierung – diesmal mit einer leichten Absenkung der Schwellenwerte.
Die EU-Schwellenwerte legen fest, ab welchem Auftragswert öffentliche Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen und damit die vollständige Anwendung des EU-Vergaberechts greift.
Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert diese Grenzen, ist eine Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) erforderlich, und das Verfahren muss nach den vorgeschriebenen EU-Vergabearten durchgeführt werden.
Gemäß dem etablierten zweijährigen Turnus werden die EU-Schwellenwerte mittels Delegierter Verordnungen[1] an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die neuen Werte wurden am 22.10.2025 veröffentlicht und treten zum 01.01.2026 in Kraft.
Für Vergabestellen und Unternehmen bedeutet dies:
Ab dem neuen Jahr gelten die aktualisierten Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren[2], die bei der Planung und Durchführung von Ausschreibungen zu berücksichtigen sind:
|
Auftragsart |
EU-Schwellenwerte bis 31.12.2025 |
EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026 |
|
Klassischer Bereich (RL 2014/24/EU) |
||
|
Bauaufträge |
EUR 5.538.000,- |
EUR 5.404.000,- |
|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (zentrale öffentliche Auftraggeber gem Anhang II des BVergG 2018) |
EUR 143.000,- |
EUR 140.000,- |
|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (alle anderen öffentlichen Auftraggeber) |
EUR 221.000,- |
EUR 216.000,- |
|
Sektorenbereich (RL 2014/25/EU) |
||
|
Bauaufträge |
EUR 5.538.000,- |
EUR 5.404.000 |
|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
EUR 443.000,- |
EUR 432.000,- |
|
Konzessionen (RL 2014/23/EU) |
||
|
Sämtliche Konzessionen (Bau- und Dienstleistungskonzessionen) |
EUR 5.538.000,- |
EUR 5.404.000,- |
|
Verteidigung und Sicherheit (RL 2009/81/EG) |
||
|
Bauaufträge |
EUR 5.538.000,- |
EUR 5.404.000,- |
|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
EUR 443.000,- |
EUR 432.000,- |
Die neuen EU-Schwellenwerte zeigen eine bemerkenswerte Tendenz: In sämtlichen Auftragskategorien kommt es zu einer Absenkung der Schwellenwerte, womit sich die Werte wieder dem Niveau vor der Anpassung von 2024 annähern. Diese Rückführung betrifft alle Anwendungsbereiche des europäischen Vergaberechts und spiegelt eine Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider.
Die aktuelle Entwicklung bringt mehrere relevante und durchaus interessante Aspekte mit sich:
[1] Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152.
[2] RL 2014/24/EU (für den klassischen Bereich); RL 2014/25/EU (für den Sektorenbereich); RL 2014/23/EU (für Konzessionsvergaben); RL 2009/81/EG (im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich).
[3] Vgl Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz geändert werden.
[4] Näheres zu den künftig geltenden Schwellenwerten im Unterschwellenbereich, siehe https://www.schoenherr.eu/content/vergaberechtsgesetz-2026-schwellenwerte-steigen-erneut-und-werden-endlich-dauerrecht.
Felix
Schneider
Attorney at Law
austria vienna