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31 October 2025
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EU-Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab 2026

Die Europäische Kommission hat die EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren erneut angepasst. Nach der letzten Anhebung im November 2023 (in Kraft seit dem 01.01.2024) erfolgt nun turnusgemäß die nächste zweijährliche Aktualisierung – diesmal mit einer leichten Absenkung der Schwellenwerte.

1. Bedeutung der EU-Schwellenwerte

Die EU-Schwellenwerte legen fest, ab welchem Auftragswert öffentliche Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen und damit die vollständige Anwendung des EU-Vergaberechts greift.

Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert diese Grenzen, ist eine Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) erforderlich, und das Verfahren muss nach den vorgeschriebenen EU-Vergabearten durchgeführt werden.

2. Anpassung der Schwellenwerte zum 01.01.2026

Gemäß dem etablierten zweijährigen Turnus werden die EU-Schwellenwerte mittels Delegierter Verordnungen[1] an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die neuen Werte wurden am 22.10.2025 veröffentlicht und treten zum 01.01.2026 in Kraft.

Für Vergabestellen und Unternehmen bedeutet dies:
Ab dem neuen Jahr gelten die aktualisierten Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren[2], die bei der Planung und Durchführung von Ausschreibungen zu berücksichtigen sind:

 

Auftragsart

EU-Schwellenwerte bis 31.12.2025

EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

Klassischer Bereich (RL 2014/24/EU)

Bauaufträge

EUR 5.538.000,-

EUR 5.404.000,-

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (zentrale öffentliche Auftraggeber gem Anhang II des BVergG 2018)

EUR 143.000,-

EUR 140.000,-

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (alle anderen öffentlichen Auftraggeber)

EUR 221.000,-

EUR 216.000,-

Sektorenbereich (RL 2014/25/EU)

Bauaufträge

EUR 5.538.000,-

EUR 5.404.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

EUR 443.000,-

EUR 432.000,-

Konzessionen (RL 2014/23/EU)

Sämtliche Konzessionen (Bau- und Dienstleistungskonzessionen)

EUR 5.538.000,-

EUR 5.404.000,-

Verteidigung und Sicherheit (RL 2009/81/EG)

Bauaufträge

EUR 5.538.000,-

EUR 5.404.000,-

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

EUR 443.000,-

EUR 432.000,-

 

Die neuen EU-Schwellenwerte zeigen eine bemerkenswerte Tendenz: In sämtlichen Auftragskategorien kommt es zu einer Absenkung der Schwellenwerte, womit sich die Werte wieder dem Niveau vor der Anpassung von 2024 annähern. Diese Rückführung betrifft alle Anwendungsbereiche des europäischen Vergaberechts und spiegelt eine Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider.

3. Bedeutung der Anpassung der EU-Schwellenwerte

Die aktuelle Entwicklung bringt mehrere relevante und durchaus interessante Aspekte mit sich:

  • Gegenläufige Tendenz auf nationaler Ebene:

    Während der Begutachtungsentwurf zur BVergG-Novelle[3] nach aktuellem Stand eine deutliche Anhebung der nationalen Schwellenwerte[4] im Unterschwellenbereich vorsieht, führt die Absenkung der EU-Schwellenwerte dazu, dass EU-weite Vergabeverfahren künftig bereits bei geringeren Auftragswerten im Oberschwellenbereich anzuwenden sind.
  • Auswirkungen auf Direktvergaben:

    Die Anpassung der EU-Schwellenwerte hat zudem unmittelbare Auswirkungen auf die zulässigen Grenzen für Direktvergaben. Der Begutachtungsentwurf zur BVergG-Novelle sieht derzeit vor, dass Direktvergaben bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen künftig bis zu jenem Auftragswert zulässig sein sollen, der für den Unterschwellenbereich gilt. Damit erfährt die geplante Erweiterung der Direktvergabemöglichkeiten bereits vor ihrem Inkrafttreten eine – wenn auch geringfügige – Korrektur nach unten.


[1] Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152.

[2] RL 2014/24/EU (für den klassischen Bereich); RL 2014/25/EU (für den Sektorenbereich); RL 2014/23/EU (für Konzessionsvergaben); RL 2009/81/EG (im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich).

[3] Vgl Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz geändert werden.

[4] Näheres zu den künftig geltenden Schwellenwerten im Unterschwellenbereich, siehe https://www.schoenherr.eu/content/vergaberechtsgesetz-2026-schwellenwerte-steigen-erneut-und-werden-endlich-dauerrecht.

Felix
Schneider

Attorney at Law

austria vienna

co-authors