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Mit Urteil v 13.11.2025 in der Rs C-499/23, Kommission/Ungarn, steckt der EuGH erneut die Leitplanken für die Grenzen staatlicher Eingriffe aus Gründen der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ab. Er spannt damit einen Bogen zum Außenwirtschaftsrecht. Die Entscheidung knüpft an C-106/22, Xella Magyarország, an und bekräftigt die hohen Nachweisanforderungen für Mitgliedstaaten bei der Rechtfertigung von Export- und Investitionsbeschränkungen. Sie verdeutlicht, dass mitgliedstaatliche Maßnahmen strengen Anforderungen an Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit unterliegen. Zugleich ergeben sich aus dem Urteil interessante Impulse für die kompetenzrechtliche Befugnis der EU, ein Instrument zur Kontrolle von Auslandsinvestitionen ("Outbound-Investitionen") zu schaffen.
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Reference: ecolex 2026/74
authors: Volker Weiss (co-author Georg Adler)
Volker
Weiss
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belgium / EU