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Der Abfallbegriff markiert nicht nur den Anwendungsbereich des AWG 2002, sondern ist zugleich ein Schlüsselfaktor für die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Er entscheidet darüber, ob Stoffe weiterhin als Produkte am Markt gehandelt werden können oder im Rahmen des rigiden Abfallregimes behandelt werden müssen. Im Beitrag wird anhand von fünf Thesen aufgezeigt, dass ein Umdenken bei der Auslegung des Abfallbegriffs erforderlich ist, um den angestrebten Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Die geltende Rechtslage bietet Ansatzpunkte dafür.
Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.
Reference: ecolex 2026/85
authors: Patrick Petschinka
Patrick
Petschinka
Attorney at Law
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