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Die Reaktionen der Öffentlichkeit und die Berichterstattung der Medien im Rahmen von Strafverfahren beschäftigten den OGH in der Causa BUWOG. Im Zentrum stand dabei die öffentliche Häme und der Spott, dem sich die Verurteilten in public court ausgesetzt sahen. In Abkehr der bisherigen Judikaturlinie hat der OGH dies nun als Milderungsgrund qualifiziert.
Reference: ecolex 2025/327
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Author: Oliver M. Loksa
Oliver Michael
Loksa
Counsel
austria vienna