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18 March 2020
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Informationen zu Ausfuhrbeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19

1. Warum wurde die Europäische Union tätig?

Gemäß der europäischen Außenwirtschaftsverordnung [1] kann die Europäische Kommission, um einer durch einen Mangel an lebenswichtigen Gütern bedingten Krisenlage vorzubeugen oder entgegenzuwirken, die Ausfuhr eines Erzeugnisses von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig machen.[2]

Im Zusammenhang mit der Coronakrise wurde eine ebensolche Maßnahme beschlossen, indem Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 erlassen wurde. Es besteht nunmehr die Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte. Die Verordnung ist am 15. März in Kraft getreten.[3]

2. Weshalb wurde die Verordnung erlassen?

Persönliche Schutzausrüstung ist notwendig, um eine weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern und die Gesundheit des medizinischen Personals zu schützen. Die Nachfrage nach medizinischer Schutzausrüstung ist in den letzten Tagen drastisch gestiegen und dürfte in naher Zukunft weiter stark zunehmen, sodass in mehreren Mitgliedstaaten ein Mangel entsteht bzw. entstehen könnte.

3. Für welche Produkte ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig?

Für die Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung aus der Union ist unabhängig davon, ob diese Ausrüstung ihren Ursprung in der Union hat oder nicht, eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Die Produktkategorien und Beschreibungen finden sich in Anhang I der Verordnung. Die folgenden Produktkategorien sind erfasst:

  • Schutzbrillen und Visiere
  • Gesichtsschutzschilde
  • Mund-Nasen-Schutzausrüstung
  • Schutzkleidung
  • Handschuhe

4. Wo und wie beantrage ich eine Ausfuhrgenehmigung?

Ausfuhrgenehmigungen werden in dem Mitgliedsstaat ausgestellt, in dem der Ausführer seinen Geschäftssitz hat. Anträge für Ausfuhrgenehmigungen sind in Österreich beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung Außenwirtschaftskontrollen, schriftlich oder elektronisch einzubringen.

Wichtig: Befindet sich die Schutzausrüstung in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat, in dem der Antrag auf Ausfuhrgenehmigung gestellt wurde, wird die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats konsultiert und ihr die Möglichkeit gegeben, etwaige Einwände gegen die Erteilung der Genehmigung zu erheben.[4]

5. Wie lange dauert es bis eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wird?

Mitgliedstaaten bearbeiten Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung innerhalb einer nach innerstaatlichem Recht oder nach innerstaatlicher Praxis bestimmten Frist, spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, zu dem den zuständigen Behörden alle erforderlichen Angaben übermittelt worden sind.[5]

6. Welche Erwägungen spielen eine Rolle bei der Frage, ob Produkte ausgeführt werden dürfen?

Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung legen die Mitgliedstaaten alle relevanten Erwägungen zugrunde, ihnen ist also ein Ermessensspielraum gegeben. Insbesondere sollen Mitgliedsstaaten erwägen, ob die Ausfuhr einem der folgenden Zwecke dient:

  • Unterstützung von Maßnahmen die von der Europäischen Union koordiniert werden, bestimmten Hilfsorganisationen im Ausland sowie GOARN und der WHO;
  • Lieferung für Auslandseinsätze von EU-Mitgliedsstaaten oder Delegationen der EU und der Mitgliedsstaaten im Ausland.[6]

7. Wie lange gilt die Verordnung?

Die Verordnung ist am 15. März 2020 in Kraft getreten und gilt für sechs Wochen, also bis zum 26. April 2020. Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet ihre Gültigkeit automatisch.

Es könnte aber erforderlich werden, den Geltungsbereich und die Geltungsdauer dieser Verordnung zu überprüfen. Weitere bzw. eine Verlängerung der Maßnahmen der Europäischen Union können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

 

[1] Verordnung (EU) 2015/479.

[2] Art 5 Verordnung (EU) 2015/479.

[3] ABl. L 77I vom 15.03.2020, Seite 1–7

[4] Art 2 Verordnung (EU) 2015/479.

[5] Art 2 Z 2 Verordnung (EU) 2015/479.

[6] Art 2 Z 3 Verordnung (EU) 2015/479.

Bernd
Rajal

Partner

austria vienna