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23 November 2023
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austria

Neuerliche Anhebung der EU-Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren

Nach der letzten Anpassung im Jänner 2022 werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren mit 1. Jänner 2024 neuerlich angehoben. Mit den am 16.11.2023 veröffentlichen delegierten Verordnungen der Europäischen Kommission "2023/2495", "2023/2496", "2023/2497" und "2023/2510" wurden folgende Anhebung der Schwellenwerte bekannt gemacht:

Bereich /
Art des Auftrags

Schwellenwert bis 31.12.2023

Schwellenwert ab 01.01.2024

Klassischer Bereich - Richtlinie 2014/24/EU

Bauaufträge

EUR 5.382.000

EUR 5.538.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

(zentrale Regierungsbehörden)

EUR 140.000

EUR 143.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

(sonstige öffentliche Auftraggeber)

EUR 215.000

EUR 221.000

Sektorenbereich - Richtlinie 2014/25/EU

Bauaufträge

EUR 5.382.000

EUR 5.538.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

EUR 431.000

EUR 443.000

Konzessionen - Richtlinie 2014/23/EU

Sämtliche Konzessionen

EUR 5.382.000

EUR 5.538.000

Verteidigung und Sicherheit - Richtlinie 2009/81/EG

Bauaufträge

EUR 5.382.000

EUR 5.538.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

EUR 431.000

EUR 443.000

 

Die vom GPA nicht erfassten Schwellenwerte für Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU (EUR 750.000) und Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU (EUR 1.000.000) wurden nicht angepasst. Hintergrund dürfte sein, dass aufgrund des fehlenden Verweises auf das GPA keine Notwendigkeit für eine regulatorische Anpassung besteht.

Die angepassten Schwellenwerte gelten für ab dem 01.01.2024 eingeleitete Vergabeverfahren für die kommenden zwei Jahre, somit bis 31.12.2025.

Johannes
Stalzer

Counsel

austria vienna

co-authors