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date: 12 March 2024 until 11 June 2024
event

Seminar aus Versicherungsrecht

März - Juni 2024

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA und Dr. Peter Konwitschka veranstalten im Sommersemester 2024 wieder ein Seminar aus Versicherungsrecht. Die Einheiten finden jeweils am Dienstag von 17.00 bis 19.30 Uhr im Juridicum (1010 Wien, Schottenbastei 10-16) statt.


Eine Anmeldung für die einzelnen Termine ist per E-Mail an SeminarVersR@schoenherr.eu zu richten.

Das Seminar ist als hybride Veranstaltung geplant. Möglich ist somit neben der Teilnahme in Präsenz auch eine digitale Teilnahme. Bitte geben Sie bei der Anmeldung bekannt, ob Sie vor Ort teilnehmen oder sich digital zuschalten möchten. Die Zugangslinks zu den jeweiligen Sitzungen werden rechtzeitig per E-Mail versandt.


Programm:
12. März 2024: Dr. Günther Leissler, LL.M. (Schönherr Rechtsanwälte), KI-Regulierung und ihre Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft (Seminarraum 31)
16. April 2024: Dr. Felix Artner (RP OLG Wien), Der Beweis im Versicherungsrecht (Seminarraum 34)
7. Mai 2024: Dr. Peter Konwitschka (Schönherr Rechtsanwälte), Die D&O-Versicherung und ihre „Rechtsschutz“-Leistungen (Seminarraum 34)
11. Juni 2024: Dr.in Elfriede Solé (Senatspräsidentin beim OGH [7. Senat]), TOP 5 der versicherungsrechtlichen Entscheidungen des letzten Jahres (Hörsaal U14)

Die einzelnen Einheiten des Seminars aus Versicherungsrecht gelten im Ausmaß von je 2 Stunden als Weiterbildung i.S.d. gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 123a Abs. 4 VAG bzw. § 137b Abs. 3 GewO. Das Institut für Zivilrecht der Universität Wien gilt i.S.d. § 6 Abs. 4 i.V.m. § 7 des Weiterbildungslehrplans des Fachverbandes der Versicherungsmakler sowie i.S.d. § 6 Abs. 5 i.V.m. § 7 des Weiterbildungslehrplans des Bundesgremiums der Versicherungsagenten als geeignete unabhängige Bildungsinstitution. Soweit eine Durchführung der Termine nur in Form von Videokonferenzen möglich ist, ist für Versicherungsmakler und Versicherungsagenten zur Erlangung einer Teilnahmebestätigung die Erbringung eines Leistungsnachweises in Gestalt eines anschließenden single-choice-Tests über die Inhalte der jeweiligen Einheit notwendig.

Peter
Konwitschka

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