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03 April 2023
publication
austria

Vergleichbare außergerichtliche Sanierung

Durch BGBl I 2021/227 wurde die Steuerbegünstigung nach § 36 EStG und § 23a KStG auf "vergleichbare außergerichtliche Sanierungen" erweitert, ohne diese genau zu definieren. Der erweiterte Anwendungsbereich der Begünstigung ist erstmals bei Veranlagungen für das Kalenderjahr 2021 wirksam und könnte daher für außergerichtliche Sanierungen im Rahmen der gegenwärtigen Sanierungswelle an Bedeutung gewinnen.

 

Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.

Reference: RdW 2023/160

Authors: Tobias Hayden, Stefan Egger, Lukas Lobinger

Tobias
Hayden

Attorney at Law

austria vienna

co-authors