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date: 04 March 2021
event
austria

Webinar: Das neue Homeoffice Gesetz

Webinar | 04 March 2021 | 09:00 (EET)

Das lange Warten hat ein Ende: Endlich ist der Entwurf des Homeoffice Maßnahmenpakets veröffentlicht. Nach intensiven Verhandlungen haben sich Sozialversicherungspartner und Regierung geeinigt und neue Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts, des ArbeitnehmerInnenschutzrechts sowie des Steuer- und Sozialversicherungsrechts präsentiert. Die Begutachtungsfrist hat letzten Freitag geendet, das Inkrafttreten der Regelungen ist derzeit für 1. April 2021 geplant. Weiters ist im Laufe der nächsten Woche die Veröffentlichung einer Sozialpartner-Mustervereinbarung geplant.
 
Wir wollen Sie vorab über die geplanten Änderungen praxisorientiert informieren und dürfen Sie zu unserem Webinar am 04.03.2021 um 09.00 Uhr einladen. Da das Gesetz wesentliche steuerrechtliche Änderungen mit sich bringt, verstärkt uns dieses Mal Marco Thorbauer aus unserem schlagfertigen Tax-Team.

Das neue Homeoffice Gesetz
Der große Wurf, oder bleibt alles mehr oder weniger beim Alten?

  •  Der arbeitsrechtliche Teil des Homeoffice Pakets ist – nicht nur auf den ersten Blick – recht "dürr" ausgefallen. Offenkundig haben Regierung und Sozialpartner versucht, mit möglichst wenig gesetzlichen Eingriffen die Privatautonomie der Vertragsparteien zu beschränken. Dies zeigt sich vor allem darin, dass – weiterhin – keine Verpflichtung und auch kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice besteht.
  • Begrüßenswert ist die Einfügung eines eigenständigen fakultativen Betriebsvereinbarungstatbestands, zur Regelung der Rahmenbedingungen von Homeoffice. Die Vereinbarung im Einzelfall kann aber auch die Betriebsvereinbarung nicht ersetzen.
  • Im ArbeitnehmerInnenschutzrecht wurde klargestellt, dass das Arbeitsinspektorat die Wohnung des Arbeitnehmers nicht betreten darf. Die übrigen Pflichten des Arbeitgebers in diesem Zusammenhang (Stichwort Gefahrenevaluierung) wurden aber nicht angetastet.
  • Einen großen Raum im Gesetzespaket nehmen die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in Anspruch. Neben steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für Mehrkosten im Homeoffice sind auch Werbungskosten durch den Arbeitnehmer selbst in der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. In diesem Zusammenhang ist va wichtig was von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Gewährung einer Homeoffice Pauschale zu beachten ist.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf eine spannende Erörterung eines Themas, das die Arbeitswelt wohl für die nächsten Jahr nachhaltig beeinflussen wird.