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29 March 2021
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austria

Wie Kurzarbeit die Insolvenzgefahr erhöht

Die geförderte Kurzarbeit trägt wesentlich zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei. Sie erschwert aber betriebsbedingte Kündigungen und kann Unternehmen vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise in Schwierigkeiten bringen.

Wien. Am Donnerstag, dem 1. April, tritt die vierte Phase der Kurzarbeit in Kraft. Die Eckpunkte der Kurzarbeit bleiben im Wesentlichen unverändert. Insbesondere kann die Normalarbeitszeit der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit auf bis zu 30 Prozent reduziert werden (in Einzelfällen ist eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit zulässig), die Nettoersatzrate liegt bei 80 bis 90 Prozent, und der Arbeitgeber erhält die Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS. Kurzarbeit wird daher die österreichische Wirtschaft als zentrale Maßnahme der Regierung weiterhin begleiten und so zur Erhaltung der Arbeitsplätze beitragen. Kurzarbeit erschwert aber auch den Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen und kann, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise und wirtschaftlichen Unsicherheiten, aus Sicht der Arbeitgeber zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

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Article was first published in DiePresse on 28.03.2021
authors: Miriam Simsa and Karin Pusch

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