You will be redirected to the website of our parent company, Schönherr Rechtsanwälte GmbH: www.schoenherr.eu
Leitsatz
1. Begünstigt sind die Einkünfte aus der Verwetung von Patentrechten iSd § 38 Abs 2 EStG nur insoweit, als am jeweiligen Ort der Verwertung patentrechtlicher Schutz besteht.
2. Erhält ein Erfinder bzw Patentinhaber aufgrund eines Lizenzvertrags Lizenzgebühren für die Einräumung der Berechtigung zum weltweiten Vertrieb der Vertragsprodukte, so wird die Erfindung weltweit verwendet.
Der vollständige Artikel ist hier zu finden.
publishing house:
Marco
Thorbauer
Partner
austria vienna