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Der Nationalrat hat am 11. Dezember 2025 das Vergaberechtsgesetz 2026 angenommen – nach zahlreichen kritischen Stellungnahmen während der Begutachtungsphase mit überraschenden Korrekturen. Einige umstrittene Regelungen wurden entschärft, andere bleiben trotz Widerstand bestehen. Mit einem Inkrafttreten ist bereits Anfang März 2026 zu rechnen.
Die wesentlichen Neuerungen des BVergG 2026 und "Last Minute Änderungen" im Vergleich zum Ministerialentwurf im Überblick:
Die Zeit drängt
Spätestens am 6. Februar 2026 befasst sich der Bundesrat mit dem neuen Gesetz. Bei Beschlussfassung ist mit einem Inkrafttreten bereits am 1. März 2026 zu rechnen.
Die Zeit drängt daher: Öffentliche Auftraggeber müssen ihre internen Prozesse (etwa iZm Abrufen aus Rahmenvereinbarungen und Direktvergaben) und Ausschreibungsunterlagen – von eForms über Dokumentation bis zu Rechtsmittelbelehrungen – rasch und teilweise umfassend anpassen.
Alle Neuerungen auf den Punkt gebracht:
Erfahren Sie alles zu den wesentlichen Änderungen und Neuerungen und wie diese praxisgerecht umgesetzt werden am 9. Februar 2026 im Rahmen unseres Schönherr Events zum BVergG 2026. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Autor:innen: Johannes Stalzer, Nina Alexandra Anzeletti
Johannes
Stalzer
Partner
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