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17 June 2020
Schoenherr publication
austria

to the point: Gesellschafts- und Unternehmensrecht | Q2 2020

In unserem "to the point" beleuchten unsere Experten für Sie jedes Quartal die aktuelle österreichische Rechtsprechung im Gesellschafts- und Unternehmensrecht.

Melden Sie sich hier zu unserem vierteljährlichen Gesellschafts- und Unternehmensrecht Update an. 

In dieser Ausgabe: 

OGH zum EKEG und der downstream-Kreditvergabe: Der Erstattungsanspruch nach § 9 Abs 1 Satz 2 EKEG ist auch auf die downstream-Kreditvergabe anwendbar. Entscheidendes Kriterium ist, ob eine Weisung vorliegt.

OGH zu Kontrollrechten ausgeschiedener Kommanditisten: Die Auskunfts- und Kontrollrechte ausgeschiedener Kommanditisten sind im Außerstreitverfahren geltend zu machen. Eine Ausnahme besteht in jenen Fällen, in denen nicht nur die Kontroll- und Überwachungsrechte streitig sind, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen. 

OGH zum Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters: Dem Gesellschafter einer GmbH steht ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Gesellschaft zu. Grenzen sind der Gesetzesverstoß und Rechtsmissbrauch. Stützt sich die Gesellschaft auf ein Informationsverweigerungsrecht, dann trägt sie dafür die Behauptungs-und Beweislast.

OGH zur Anfechtungslegitimation von Aktionären: Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Willensbildung wird allein aufgrund der Gesellschafterstellung genehmigt. Am Anfechtungsinteresse fehlt es ausnahmsweise dann, wenn die Nachprüfung des Hauptversammlungsbeschlusses für niemanden mehr rechtlich bedeutsam sein kann (hier: Untergang der Gesellschaft infolge Verschmelzung).

OGH zur Prüfpflicht des FB-Gerichts: Das Firmenbuchgericht kann die rechtlichen Grundlagen des Übertragungsakts bei einer Geschäftsanteilsabtretung prüfen und hierzu die Vorlage des entsprechenden
Notariatsakts verlangen. 

OGH zum Wiederkaufsrecht bei Verschmelzungen: Wiederkaufsrechte einer übertragenden Gesellschaft erlöschen nicht durch die Verschmelzung. Der Untergang der übertragenden Gesellschaft ist nicht mit dem Tod einer natürlichen Person gleichzusetzten, weswegen § 1070 ABGB nicht anwendbar ist.

OGH in mehreren Entscheidungen zur Einlagenrückgewähr: (1) Der Anspruch auf Rückzahlung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr ist ein eigenständiger gesellschaftsrechtlicher Anspruch. Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers ist beim Abschluss von Vereinbarungen, die gegen dieses Verbot verstoßen, beschränkt. (2) In einer weiteren Entscheidung wurde klargestellt, dass sich jedermann auf die absolute Nichtigkeit eines Vertrags, der gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt, berufen kann. Auf eine Nahebeziehung des Klägers zum Verstoß kommt es nicht an. (3) Schließlich wurde in einem anderen Judikat entschieden, dass die Rückzahlung des Privatkredits eines GmbH-Gesellschafters aus Gesellschaftsmitteln natürlich einen Tatbestand der verbotenen Einlagenrückgewähr darstellt.

COVID-19-Gesetzgebung: Die COVID-19-Pandemie hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, die gesellschaftsrechtliche Willensbildung zu erleichtern und die Fristen für die jährliche  Gesellschafterversammlung sowie für die Erstellung und Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung zu verlängern.

Hier zum Download der vollständigen Ausgabe.

authors: Manuel Ritt-Huemer, Michael Kern, Gabriel Ebner, Irina Hanin, Stefan Holub and Marija Blagojevic

Gabriel
Ebner

Attorney at Law

austria vienna

co-authors