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11 December 2019
Schoenherr publication
austria

to the point: Gesellschafts- und Unternehmensrecht | Q4 2019

In unserem "to the point" beleuchten unsere Experten für Sie jedes Quartal die aktuelle österreichische Rechtsprechung im Gesellschafts- und Unternehmensrecht.

Melden Sie sich hier zu unserem vierteljährlichen Gesellschafts- und Unternehmensrecht Update an. 

In dieser Ausgabe: 
 

OLG Linz zu Aufgriffsrechten in der Insolvenz: Nach dem OLG Linz sind gesellschaftsrechtliche Aufgriffsrechte im Fall der Insolvenz eines Gesellschafters in sittenwidriger Weise gläubigergefährdend und damit nichtig. Solche Aufgriffsrechte sind in der Praxis weit verbreitet. Eine Entscheidung des OGH zu dieser Frage ist ausständig.
 

OGH zu § 38 UGB: Die Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses nach § 38 UGB im Firmenbuch ist auch dann außerhalb des geforderten, engen zeitlichen Zusammenhangs, wenn die Verzögerung durch das Gericht herbeigeführt wird.
 

OGH zum Stimmverbot: Sind mehrere Gesellschafter einer GmbH auch an einer Drittgesellschaft beteiligt, so bilden diese eine Interesseneinheit. Sie sind daher vom Stimmrechtsausschluss nach § 39 Abs 4 GmbHG erfasst, wenn eine ungetrübte Stimmabgabe nicht zu erwarten ist.
 

OGH zur Klagslegitimation bei der Beschlussanfechtung: Verliert ein Aktionär nach Einbringung einer Anfechtungsklage aufgrund von Strukturmaßnahmen seine Aktionärsstellung, führt dies in der Regel zum Verlust seiner Klagslegitimation.
 

OGH zu Wettbewerbsverbot und Stufenklage: Bestätigung des OGH: Eine Stufenklage zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage und zur Bezifferung des Schadens ist unzulässig.
 

OGH zur Vorsitzführung in der Generalversammlung: Der Vorsitzende einer Generalversammlung (Versammlungsleiter) hat seine Funktion unparteilich auszuüben; das gilt auch dann, wenn er Parteienvertreter eines Gesellschafters ist.
 

OGH zur Beendigung der Gründungsprivilegierung: § 10-Erklärung und Bankbestätigung sind auch bei Beendigung der Gründungsprivilegierung trotz des nicht ausdrücklichen Gesetzeswortlauts erforderlich.
 

OGH zu Liquidationen: In seiner bislang erst zweiten Entscheidung zum Umfang des Bucheinsichtsrechts von Gläubigern bereits gelöschter Gesellschaften hat der OGH erneut ein zeitlich unbeschränktes Einsichtsrecht bejaht, das auch über die siebenjährige Aufbewahrungsfrist des § 93 Abs 3 GmbHG hinausgeht. In einer weiteren Entscheidung wurde bestätigt, dass einem Gesellschafter im Rechtsmittelverfahren bei Auflösung der Gesellschaft keine Parteistellung zukommt.
 

OGH zum Stiftungsrecht: Ob Vorstandsmitglieder durch den Ausschluss einer Begünstigten im konkreten Fall grob pflichtwidrig handeln, ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalls.
 

Novellierung des WiEReG: Ab 10.01.2020 treten neue Bestimmungen in Kraft, die einerseits die 5. Geldwäscherichtlinie umsetzen und andererseits Verbesserungen in der Anwenderfreundlichkeit bringen.

 

Hier zum Download der vollständigen Ausgabe.

authors: Roman Perner, Manuel Ritt-Huemer, Michael Marschall, Christopher Jünger, Alexander Gruber, Leon Scheicher and Michael Kern